ZUCHTSTANDARD FÜR DEN BRIARD
FCI-Standard Nr. 113 - Briard (vom 1.12.1989)
Ursprung: Frankreich 6.5.88,
Übersetzung: U. Fischer u. A. Loew
Allgemeine Erscheinung
Rustikaler Hund, geschmeidig, muskulös und gut proportioniert, mit lebhaften und aufgeweckten Bewegungen, von ausgeglichenem Wesen, weder aggressiv noch ängstlich.
Größe
62-68 cm die Rüden, 56-64 cm die Hündinnen. Die Körperlänge muss größer sein als die Höhe. Der Briard ist länglich.
Kopf
Stark, lang, ausgeprägter Stop, der so plaziert sein muss, dass er von der Nasenspitze den gleichen Abstand wie vom Hinterhauptbein aufweist, ausgestattet mit Haaren, die Bart, Schnauz und Augenbrauen bilden, letztere verdecken leicht die Augen.
Stirn
Sehr leicht gerundet.
Oberkopf
Geradlinig.
Schnauze
Weder schmal, noch spitz
Nase
Mehr viereckig als rund, Nasenspiegel immer schwarz, kräftig, offen
Zähne
Stark, weiss und perfekt zueinander passend.
Augen
Waagrecht, gut geöffnet, eher groß, nicht schlitzäugig, von dunkler Farbe, mit intelligentem und ruhigem Ausdruck. Ein graues Auge bei einem grauen Briard wird nicht bestraft.
Ohren
Hoch angesetzt. Vorzugsweise kupiert und aufrecht getragen, falls sie in ihrer natürlichen Form belassen wurden, eher kurz und nicht anliegend. Bei gleicher Qualität soll dem Hund der Vorzug gegeben werden, dessen Ohren kupiert aufrecht getragen werden. Die Länge des natürlichen Ohres soll die Hälfte der Kopflänge nicht überschreiten oder eher etwas kürzer sein, immer flach und mit langen Haaren versehen.
** Anmerkung des Züchters Briards vom Sonnenblumenhof: das Kupieren der Ohren ist seit mehr als 10 Jahren in Deutschland verboten. **
Körperbau
Muskulöser, von der Schulter abgesetzter Hals.
Brust
Breit (handbreit zwischen den Ellenbogen), tief und gut bis zu den Ellenbogen herabgezogen.
Kruppe
Wenig geneigt, leicht gerundet.
Rücken
Gerade
Läufe
Gut bemuskelt, mit starkem Knochenbau und senkrecht gestellt.
Sprunggelenke
Nicht zu nahe am Boden und so gewinkelt, dass der Hintermittelfuß annähernd senkrecht steht.
Rute
Ungekürzt, gut behaart, am Ende einen Haken bildend, niedrig und nicht von der geraden Linie abweichend getragen, muss die Spitze des Sprunggelenkes erreichen oder diese um höchst. um 5 cm überschreiten.
Pfoten
Stark, rund geformt (Zwischenform zwischen Katzen- und Hasenpfoten).
Krallen
Schwarz
Pfotenballen
Hart
Zehen
Geschlossen
Haar
Gedreht, lang, trocken (Ziegenhaarstruktur) mit leichter Unterwolle.
Fellfarbe
Alle einheitlichen Farben sind zugelassen, ausser die unten aufgeführten. Die dunklen Farben sind empfehlenswerter. Nicht mit Zweifarbigkeit zu verwechseln ist ein leicht heller Farbton der Gliedmassen, was nichts anderes ist, als ein beginnende Depigmentierung ist. Diese Farbe, nur wenig heller, muss im selben Farbton bleiben (dunkles Fauve auf hellem Fauve, dunkles Schwarz auf hellem Schwarz, dunkles Grau auf hellem Grau). Das Fauve muss warm und einheitlich sein, weder hell noch ausgewaschen.
Strafgründe: Schwarz mit rötlichem Schimmer; ungenügend warmes Fauve; weisser Brustfleck; zu stark charbonniert; an der Grenze zur Mantelbildung; sehr helles Fauve - ausgewaschen.
Gründe zur Disqualifikation: Die Farben weiss, Kastanien- oder Mahagoniebraun, Bicolor, weisser Bruststreifen, weisse Haare am Ende der Pfoten. Fauve mit charbonniertem Mantel. Zu helle Farbe.
Bicolor: Im Bereich der dunklen Haare ist die Haut bläulich und im Bereich der hellen Partie rose.
Afterkrallen
Doppelte Afterkrallen an den Hinterläufen. Hunde, selbst von sehr gutem Typ, die nur eine Afterkralle aufweisen, können nicht prämiert werden. Sie können nicht zur Zucht zugelassen werden. Die doppelten Afterkrallen müssen aus zwei Teilen mit Kralle bestehen, so nah wie möglich am Boden angesetzt, um so eine bessere Auflage des Fußes zu gewährleisten.
Quelle: http://www.hundeverzeichnis.de
Anne und Dieter Schattschneider
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